
Ein Unternehmen , bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistung en ohne die nach KWG erforderliche Erlaubnis oder verbotene Geschäfte betreibt. Ein Mitglied eines seiner Organe, ein Beschäftigter dieses Unternehmen s sowie in die Abwicklung der Geschäfte einbezogene oder einbezogen gewesene ande......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verfolgung-unerlaubter-bankgeschae
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